Unsere Leistungen im Bereich

Energieberatung

Wir analysieren den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und erstellen alle erforderlichen energetischen Nachweise und Berechnungen. Diese bilden die technische Grundlage für Sanierungen, Heizungsmodernisierungen, Förderanträge und rechtssichere Immobilienverkäufe.

  1. Home
  2. Energieberatung

Energetische Nachweise

Energieausweise

Ein Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und stellt den Energiebedarf oder Energieverbrauch transparent dar. Er ist gemäß Gebäudeenergiegesetz bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben und 10 Jahre gültig.
Er enthält:

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes.
Grundlage sind Baujahr, Baukonstruktion, Dämmstandard, Fenster, Anlagentechnik und Heizsystem. Das Nutzerverhalten spielt dabei keine Rolle.
Er bildet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes ab und ermöglicht eine objektive energetische Bewertung.

Verpflichtend für:

  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.197
  • wenn kein energetischer Sanierungsstand nach Wärmeschutzverordnung 1977 nachgewiesen werden kann

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre.
Er berücksichtigt klimatische Bereinigung, ist jedoch vom individuellen Nutzerverhalten abhängig (Heizverhalten, Leerstand etc.)
Er ist zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
  • oder Gebäude mit Bauantrag ab dem 01.11.1977
  • oder wenn das Gebäude energetisch modernisiert wurde (mindestens Standard Wärmeschutzverordnung 1977)
Rechtliche Hinweise:
Energieausweise müssen bei Besichtigungen unaufgefordert vorgelegt werden.
Wesentliche Kennwerte sind bereits in Immobilienanzeigen anzugeben.
Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSfp)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Er stellt den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes systematisch dar und zeigt technisch sowie wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsschritte in einer abgestimmten Reihenfolge auf.
Die Erstellung erfolgt auf Basis einer detaillierten Bestandsaufnahme:
  • Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke)
  • Heizungs- und Warmwasseranlage
  • Lüftungssituation
  • energetischer Gesamtzustand des Gebäudes
Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen technisch bewertet und in einem strukturierten Maßnahmenplan zusammengeführt.
  • strukturierte Sanierungsstrategie
  • nachvollziehbare Priorisierung von Maßnahmen
  • olangfristige Investitionsplanung
  • zusätzlicher Förderbonus bei Umsetzung einzelner Maßnahmen im Rahmen der BEG

Die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Mehr zur Antragstellung → Energieberatung & BAFA / KfW Förderprogramme
Fördervorteil:
Bei Umsetzung einer Maßnahme aus dem iSFP kann ein zusätzlicher Förderbonus im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen gewährt werden.
Viele Maßnahmen sind zusätzlich über die Förderprogramme von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und KfW förderfähig.
Mehr zur Antragstellung erfahren Sie hier

Unsere Planungsleistungen

U-Wert-Berechnung
 

Die U-Wert-Berechnung ermittelt den Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile eines Gebäudes, wie z. B. Außenwände, Dachflächen, Fenster oder Türen. Sie dient der energetischen Bewertung von Bestandsgebäuden und bildet die Grundlage für:

  • die Planung und Auswahl effizienter Sanierungsmaßnahmen
  • die Einhaltung technischer Mindestanforderungen für Förderprogramme
  • die Erstellung von Energieausweisen
Ein korrekt ermittelter U-Wert ist Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Fördermittel (BAFA / KfW) und unterstützt Eigentümer bei der Optimierung der Gebäudeenergieeffizienz.

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt den normgerechten Heizwärmebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung von:

  • Transmissionswärmeverlusten
  • Lüftungswärmeverlusten
  • Normaußentemperatur
Sie bildet die Grundlage für die fachgerechte Dimensionierung von Heizungsanlagen – insbesondere bei Wärmepumpen. Eine normgerechte Auslegung verhindert Überdimensionierung, reduziert Energieverluste und stellt einen effizienten Anlagenbetrieb sicher. Die Heizlastberechnung ist zudem häufig Voraussetzung für Förderprogramme gemäß den Richtlinien des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Hydraulischer Abgleich
 

Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass innerhalb eines Heizsystems jeder Heizkörper bzw. Heizkreis exakt die erforderliche Wärmemenge erhält. Hierbei werden:

  • berechnete Heizlasten berücksichtigt
  • notwendige Volumenströme ermittelt
  • Voreinstellwerte an Ventilen festgelegt
Ziel ist eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude. Der hydraulische Abgleich reduziert Energieverluste, verbessert den Komfort und ist in vielen Fällen Voraussetzung für eine Förderung über die KfW oder das BAFA.

Interesse geweckt?

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Mit jahrelanger Erfahrung im Handwerk und einem besonderen Fokus auf Energieberatung unterstütze ich Hauseigentümer dabei, ihre Gebäude effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen, die Ihnen nicht nur helfen, Energie zu sparen, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.